„Kein Geld für Verfassungsfeinde“- Das neue Gesetz zur Stiftungsfinanzierung

Am 10. November verabschiedete der Bundestag das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz. Bild: andreas160578/Pixabay

Nach Jahren der Kritik gibt es endlich ein Stiftungsfinanzierungsgesetz – von Mitgliedern aller Fraktionen, mit Ausnahme der AfD, unterzeichnet und von Peter Böhringer (AfD) als „dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft“  tituliert. Das fertige Gesetz ist ausbaufähig, aber längst überfällig.

Appell des Bundesverfassungsgerichtes

Im Bundestag herrschte am letzten Sonntag ungewohnte Einigkeit zwischen den Regierungsparteien und großen Teilen der Opposition. So dankte Johannes Fechner (SPD) den anderen Parteien der Ampelkoalition, sowie der Opposition – mit Ausnahme der AfD – für die gelungene Zusammenarbeit. Ähnliche Zugewandtheit ließ auch Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Grüne) verlauten, indem er die Union ausdrücklich „für die sehr konstruktiven und guten Gespräche “ lobte. Anlass dafür gab ein  Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.  Dieses enthielt unter Anderem ein Appell an das Parlament, die Bedingungen der Finanzierung politischer Stiftungen durch den Staat gesetzlich zu regeln.

Bisher war die Finanzmittelvergabe per Haushaltsbeschluss im Bundestag erfolgt. Der Haushaltsbeschluss basiert auf dem Durchschnitt der Bundestagswahlergebnisse für die letzte Legislaturperiode. Dabei wurden alle Parteien berücksichtigt, die zweimal in Folge in den Bundestag eingezogen waren. Inhaltliche Vorgaben zur Stiftungsarbeit macht das Bundeshaushaltsgesetz nicht.

Als die AfD die Finanzierung der politischen Arbeit ihrer parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung nach ihrem zweiten Einzug in den Bundestag über den Bundeshaushalt verlangte, stellte sich das Parlament quer. Hierfür fehlte jedoch die rechtliche Grundlage, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte. Die Gesetzgebenden steuerten jetzt nach. Denn in einer Sache sind sich anscheinend alle einig: „Kein Geld für Verfassungsfeinde“, so hielt es Johannes Fechner (SPD) in der Plenardebatte zum neuen Gesetzesentwurf unter Applaus fest.

Die Abstimmung über das neue Gesetz fand am 10. November statt. Bild: Element5/Pexels

Längst überfällig

Warum kommt es erst jetzt zu einem Gesetz zur Stiftungsfinanzierung? Immerhin bestehen die parteinahen Stiftungen der SPD, CDU und FDP schon seit den 50er Jahren. Auch an Kritik am bisherigen Vorgehen der Finanzmittelvergabe mangelt es nicht: Schon 1993 bezeichnete der damalig amtierende Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Vergabe von Stiftungsmitteln als intransparent [1].  Viel passiert ist seitdem nicht. 2020 kritisierte der Bundesrechnungshof die unverhältnismäßig hohen Gehälter des Leitungspersonals politischer Stiftungen. Diese lägen teilweise auf dem Niveau von Spitzenbeamt:innen und damit weit außerhalb ihrer tariflichen Bestimmungen [2]. Eine gesetzliche Nachbesserung war also lange überfällig.

Am 10. November stimmten die Mitglieder des deutschen Bundestags für den neuen Entwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Dass sich die Linksfraktion, abgesehen von der AfD, als einzige Fraktion nicht unter den Antragstellerinnen befindet, liegt am Beschluss der CDU, weder mit der AfD noch der Linken zusammen zu arbeiten. Zustimmung von links gab es trotzdem, mit Ausnahme der Mitglieder des neuen Bündnisses um Sahra Wagenknecht. 

Mitglieder der AfD störten die Plenardebatte die Mitglieder der AfD mit Zwischenrufen. Unter Applaus reagierte Ansgar Heveling, Justiziar der Unionsfraktion: „Wenn die AfD jetzt die Mär verbreitet, mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz hätten sich die etablierten Parteien gegen Sie gewandt, dann kann man das nur so deuten, dass sich die AfD dagegen wehren will, mit ihrer Stiftung für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten zu müssen.“

[1] BT-Drucks. 12/4425

[2] BT-Drucks. 20/2682

Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Eckpunkte des neuen Gesetzes für den Erhalt von Geldern des Bundes sind das dreimalige, aufeinanderfolgende Einziehen in den Bundestag sowie das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Mittel können verwehrt werden, wenn bei einflussreichen Einzelpersonen „ein hinreichend gewichtiger Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, oder […] eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist.“[1] Somit kann die AfD nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Finanzierung ausgeschlossen werden.

Die AfD konterte ihrerseits mit einem Gesetzesvorschlag. Dieser kritisiert die bisherige Intransparenz und unverhältnismäßige Höhe parteinaher Stiftungsförderung. Sie fordert zudem eine Förderung der entsprechenden Stiftung nach zweimaligem Einziehen in den Bundestag [2].

[1] BT-Drucks. 20/8726

[2] BT-Drucks. 20/8737

Die Gefahr hinter der Stiftung

Die Einigkeit und Zügigkeit, mit der sich die Parteien gegen die Finanzierung stellen, liegt wohl auch an der enormen Summe, die die Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommen hätte – Rund 70 Millionen Euro jährlich. Die Finanzierung der parteinahen Stiftung übersteigt die reguläre Parteifinanzierung um das Dreifache – in der Vergangenheit wurde die Höhe der Fördergelder der parteinahen Stiftungen häufig kritisiert.

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Mit einer finanziellen Unterstützung dieses Ausmaßes könnte die Desiderius-Erasmus-Stiftung ihre bereits vorhandenen Strukturen deutlich ausbauen und mehr Arbeitskräfte bezahlen. Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung in Kooperation mit FragDenStaat untersuchte das strukturelle Umfeld der Stiftung genauer. Demnach ist „die DES [Desiderius-Erasmus-Stiftung] ein zentraler Baustein für Versuche der Neuen Rechten […] in Deutschland Hegemonie im vorpolitischen Raum zu erlangen“. Personal und nahestehende Akteur:innen seien wiederholt „durch völkisch-nationalistischen, geschichtsrevisionistischen, rassistischen und antisemitischen Positionen aufgefallen.“ So veröffentlichte die Stiftung beispielsweise eine Ausgabe ihrer Schriftenreihe „Faktum“ anlässlich des „150. Gründungstages des deutschen Reiches“ und stellte Videos mit Titeln wie „Die Vertreibung der Deutschen unter dem Aspekt des Völkerrechts“ sowie „Deutschland hat strategisch den ersten Weltkrieg gewonnen!“ auf YouTube.

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Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, teilte auf einem Parteitag der AfD  ihre Vision einer Stiftung, in der sich selbstverständlich alle Parteiströmungen wiederfänden. Damit schließt sie Teile des sogenannten „Flügels“, welcher in Teilen ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird, mit ein.  

Stellvertretender Vorsitzender des Desiderius-Erasmus-Stiftung Kuratoriums ist Karlheinz Weißmann. Er ist Mitbegründer des neurechten Instituts für Staatspolitik, an dessen Gründung auch Götz Kubitschek, ebenfalls ein einschlägiger Name der neurechten Szene, beteiligt war. Das Institut für Staatspolitik wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft.

Neben dem Ausbau der bestehenden Strukturen zur „politischen Bildung“ plant die Stiftung Stipendien für Studierende und Wissenschaftsförderung an Hochschulen. Hier stehen die unter anderem die Universitäten und Hochschulen in der Verantwortung, den Rahmen für die Einflussnahme durch die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu setzen.

DefunDES: Kritik am neuen Gesetz

Widerstand gegen die Desiderius-Erasmus-Stiftung gibt es nicht nur auf parteipolitischer Ebene. Die stipendiatische Initiative der 13 Begabtenförderungswerke DefunDES hatte sich für ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz eingesetzt. Dafür stellte die Initiative in Zusammenarbeit mit Campact und Prof. Dr. Markus Ogorek von der Universität Köln einen eigenen Entwurf vor.

Trotz der Erleichterung darüber, dass das Parlament endlich ein neues Gesetz auf den Weg gebracht hat, sieht Lasse, Mitglied der Initiative DefunDES, das neue Gesetz kritisch: „Die entscheidende Instanz über ein Urteil [über die Verfassungsfeindlichkeit] liegt beim Innenministerium und damit bei der Exekutive. Diese muss sich dabei vor allem auf Berichte des Verfassungsschutzes berufen – dieser ist eine weisungsgebundene Behörde der Regierung.“  

Im Interview mit Kopfzeile erklärte er, DefunDES hatte sich für eine Entscheidungskompetenz in der Legislative, beispielsweise durch den:die Bundestagspräsident:in oder eine überparteiliche Behörde stark gemacht, weil die AfD das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz nun als politisch motiviert bezeichnen kann. Das Gesetz solle nicht vordergründig der Kleinhaltung der AfD dienen, sondern müsse vielmehr die grundsätzliche Kritik an der bisherigen Form der Stiftungsfinanzierung beantworten. Es gehe auch um den Schutz der Demokratie an sich, die in Zukunft auch durch andere verfassungsfeindliche Strömungen angegriffen werden kann.

„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die AfD in Karlsruhe klagen wird.“ Die juristische Standfestigkeit des Gesetzes wird sich also vermutlich bald herausstellen.

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Mit einem Gesetz allein ist es noch nicht getan

Zwar wird die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung nun keine Mittel des Bundes erhalten – arbeitsunfähig ist sie deswegen noch lange nicht. Wie genau sich die Desiderius-Erasmus Stiftung derzeit finanziert ist unklar. In Reportagen des NDR und Süddeutschen Zeitung werden hinter dem „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheit“ stehenden Multimillionär:innen als mögliche Financiers genannt. Der Verein finanziert neben AfD-Wahlkampagnen auch die islamfeindliche Zeitung „Deutschland-Kurier“.

„Als Stipendiat:innen müssen wir auch versuchen, in die Stiftungen, also in stipendiatische und studentische Kreise, hineinzuarbeiten“, sagt Lasse. Die Verantwortung, der Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht das Feld zu überlassen liege nicht nur bei den Gesetzgeber:innen. Zivilgesellschaftliches Engagement, Aufklärung und Dialog seien wichtige Mittel im weiteren Vorgehen in der Arbeit gegen die Verbreitung rechter Ideologien. „Unsere Arbeit ist mit dem neuen Gesetz noch nicht vorbei.“

Auch wenn das neue Gesetz in außergewöhnlicher Harmonie auf den Weg gebracht wurde, scheint die Arbeit auch auf parteilicher Ebene noch nicht ganz abgeschlossen. Ob der Schulterschluss den zu erwartenden Angriffen der AfD standhalten wird, steht derzeit noch in den Sternen.