Jung und heimatlos

Heimat- oder Obdachlos? Dazwischen gibt es einen entscheidenden Unterschied

Wenn das elterliche Zuhause keine Heimat ist, fliehen manche Jugendliche auf die Straße. Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten für Betroffene, jedoch auch Komplikationen. Aktuelle Probleme sind fehlende Wohnräume für Betroffene, eine uneinheitliche Definitionslage von Jugendwohnungs- und Obdachlosigkeit und ein zum Teil dadurch bedingter, hoher bürokratischer Aufwand, um Unterstützung zu erhalten.

Lena (Name geändert, Anm. d. Red.) ist mit 13 Jahren aus dem problematischen Elternhaus ausgebrochen, die Straße wurde ihr Wohnort. Bis sie 17 Jahre war, lebte sie mit ihren zwei Hunden mal hier und mal da. „Ich habe sehr selten irgendwo geschlafen, ich hatte ja auch die beiden Hunde. Ich habe sogar im Winter draußen geschlafen und einen Winter habe ich fast nicht überlebt“. Trotz einer Lungenentzündung bei Minusgraden hat Lena sich nicht getraut ins Krankenhaus zu gehen. “Ich hatte so Angst, meine Hunde zu verlieren und hatte noch eine Vermisstenanzeige draußen, weil ich noch unter 16 war.“

Biographien wie Lenas sind keine Seltenheit, dabei sollte es derartige Fälle in Deutschland überhaupt nicht geben. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz besagt, dass gefährdete Heranwachsende einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung, sozialpädagogische Hilfen und auf angemessene Wohnverhältnisse haben, mindestens bis zur Volljährigkeit, in besonderen Fällen bis zum 21. Lebensjahr oder darüber hinaus. Laut Sozialgesetzbuch definiert die Kinder- und Jugendhilfe junge Menschen sogar bis zum 27. Lebensjahr. Dennoch leben viele junge Menschen abseits familiärer und gesellschaftlicher Strukturen, wie beispielsweise Elternhaus und Schule.

Wer ist überhaupt betroffen?

Die Gesamtzahl der betroffenen jungen Menschen ist schwer zu überblicken. In Deutschland wird die Zahl der Obdachlosen nicht geregelt erfasst, es fehlt an amtlichen Statistiken, sowohl für Erwachsene als auch für Heranwachsende. Wer als obdach- beziehungsweise wohnungslos gilt, hängt zudem von der angelegten Definition ab, entscheidend ist vor allem der situative Wohnstatus und das Alter. Dementsprechend variieren die auffindbaren Kenngrößen stark. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzte die betroffenen Minderjährigen im Jahr 2018 auf 18.000 Personen. Fachkreise berufen sich vor allem auf die Studie des deutschen Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2019, meint der Abteilungsleiter für Jugendsozialarbeit des gemeinnützigen Hamburger Trägers „Basis und Woge e.V.“, Burkhard Czarnitzki. Es handelte sich dabei erstmals um eine detaillierte bundesweite und quantitative Erhebung.

Die Studie legt nahe, dass ein Großteil der heutigen Straßenjugendlichen volljährig ist, die Minderjährigen entsprechen demnach lediglich knapp 18 Prozent der Betroffenen. Das DJI erfasst in seiner Schätzung Straßenjugendliche bis zum 27. Lebensjahr und schätzt die Gesamtzahl im bundesdeutschen Raum auf ungefähr 37.000 Jugendliche ohne festen Wohnsitz.

Wohnungs- oder obdachlos?

Allerdings ermöglichen derartige Schätzungen nur einen begrenzten Blick auf die tatsächlichen Zahlen. „Es ist nicht möglich das zu zählen, da gab‘s schon tausend Versuche und jedes Mal kommt eine andere Zahl raus. Ich glaube diese Dunkelziffer ist so unfassbar viel höher, als wir uns das vorstellen können“, erklärt die Sozialarbeiterin und Verantwortliche des „Momo“-Büro Hamburgs,  Verena Lüer. Die Studie des DJI gehe jedoch in die richtige Richtung. Sarah Beierle, Verantwortliche der Studie des deutschen Jugendinstituts, erläutert hinsichtlich der Dunkelziffer: „Wir haben es mit Jugendlichen zu tun, die sich teils bewusst vom Hilfesystem und von Institutionen fernhalten oder aber im öffentlichen Raum gar nicht in Erscheinung treten, da sie in prekären privaten Wohnverhältnissen temporär unterkommen“. Aufgrund dieser Tatsache könnten jegliche Erhebungen zur Ermittlung der Betroffenenanzahl nur über Schätzungen erfolgen. Die Studie empfiehlt ebenso, den einheitlichen Begriff der Straßenjugendlichen oder der Straßenkarrieren einzuführen. Dieser schließt sowohl wohnungs- als auch obdachlose Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren mit in die Definition ein und berücksichtigt den periodischen Wechsel der Zufluchtsorte der Betroffenen. Dies könne den engen Zielgruppendefinitionen der Behörden entgegenwirken, verdeutlicht Beierle.

Nur „Platte machen“ kommt unter jungen Straßenjugendlichen selten vor, die Straßenepisoden sind durch vielfache Wechsel des Aufenthaltsorts geprägt. Mal ist es das Zelt, mal eine Notschlafstelle, mal eine Jugendhilfeeinrichtung, die Wohnung von Freunden oder vermeintlichen Unterstützern. Die Definitionsproblematik bleibt, denn in einer Notunterkunft ist man faktisch wohnungslos, nicht obdachlos. Auf der Couch eines Bekannten ist man obdachlos, obwohl man in einer Wohnung schläft. Dies verdeutlicht die Sozialarbeiterin Benthe Müller-Nickel von der bundesweiten Hilfsorganisation “Offroad-Kids“: „Ob man auf der Straße lebt oder nur bei jemandem auf dem Sofa geduldet ist: das ist beides furchtbar. Auch dieses auf dem Sofa zu sein ist immer mit einem Unsicherheitsgefühl verbunden“. Trotzdem ist sogenanntes „Sofa Hopping“ ein immer weiter verbreitetes Phänomen. Malte Bloch, Sozialarbeiter bei einer Hamburger Anlaufstelle für Straßenkinder, die sich Kinder in der Szene (KIDS) nennt, bekräftigt: „Wir gehen davon aus, dass die wenigsten Jugendlichen faktisch obdachlos sind. Wir haben aber eine Begrifflichkeit, die nennt sich emotionale Obdachlosigkeit. Die ist bei fast allen unseren Jugendlichen vorhanden, die haben fast alle keinen Ansprechpartner, kein Vertrauen“.

Jugendobdachlosigkeit in Hamburg hat sich verändert

Dieses Vertrauen versuchen öffentliche und freie Träger wiederzugewinnen. In Deutschland gilt nach dem Sozialgesetzbuch das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, die Stadt teilt ein Gros ihrer Aufgaben mit freien Trägern, die für ihre Arbeit staatliche Zuschüsse bekommen. Das Jugendamt, das Jobcenter und die Agentur für Arbeit sind die wichtigsten Instanzen, wenn Jugendliche kommunale Hilfe suchen. Die größten freien Träger sind in Hamburg das Offroad-Kids und Basis und Woge, dem auch das KIDS untersteht. Die Einrichtungen liegen alle in Hauptbahnhofnähe, dieser gilt nach wie vor als Angelpunkt der Szene, auch wenn diese sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat, erklärt der Leiter der Bahnhofsmission am Hauptbahnhof, Axel Mangat. Früher hätte man mehr „Punkerkids“ gehabt. Heute sind die Jugendlichen auf der Straße weniger offensichtlich. Benthe Müller-Nickel vom Offroad-Kids erkennt darin eine verdeckte Obdachlosigkeit. „Wir treffen nicht mehr so viele Jugendliche an, aber die sind nicht weg“. Belastbare Zahlen, wie viele junge Hamburger betroffen sind, fehlen. Die Zulaufzahlen der Träger schwanken über die Jahre. Bei Basis und Woge erreichen die Streetworker zum Beispiel 800 bis 1100 junge Klienten im Jahr.

Probleme in der Bürokratie

„Die Jugendlichen müssen sich da immer anpassen. Es gibt keine Hilfe, die auf die Jugendlichen angepasst wird“

Lena, jugendliche Obdachlose

Lena erfuhr dies am eigenen Leib. „Die Leute denken, Straßenkinder in Hamburg gibt es gar nicht und so wirklich bemerkt wird man in der Gesellschaft nicht“, so ist ihr Empfinden gewesen. „Ich bin komplett aus diesem System rausgerutscht“. Hilfe fand Lena damals bei KIDS – nach vielen Versuchen mit dem Jugendamt, wie sie sagt. Dort fühlte sie sich jedoch nicht ernst genommen, „die Jugendlichen müssen sich da immer anpassen. Es gibt keine Hilfe, die auf die Jugendlichen angepasst wird“. Angebote sind jedoch vorhanden, das größte Problem liegt in der bürokratischen Undurchsichtigkeit, denen sich die jungen Menschen oft allein ausgesetzt fühlen. Hinzu kommen drohende Sanktionen bei Fehlern oder Nicht-Erfüllung von Auflagen. Damit konfrontiert entgegnet Luisa Scholz vom Hamburger Jugendamt: „Unser Anliegen ist immer, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, doch es gibt natürlich eine gewisse Problematik zwischen Gesetzen und Prozessen, wir zahlen staatliche Leistungen, deswegen müssen wir uns rechtlich absichern“.  Die Sanktionsmöglichkeiten bei unter 25-Jährigen sind sogar strikter, es reichen zwei Pflichtverletzungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zum Wegfall des Arbeitslosengeldes II.

Axel Mangat von der Hamburger Bahnhofsmission empfindet die Auffangstrukturen für Minderjährige als relativ fest, weil es über Garantenpflicht, das Jugendamt und den Kindernotdienst rechtlich eine klare Struktur gibt. „Allerdings ist der rechtliche Status ab 18 eben was Hilfemaßnahmen betrifft, recht dürftig. Man ist zwar volljährig, hat eine hohe Freiheit, welche ein hohes Gut darstellt, aber umgekehrt ist es nicht mehr so leicht, dann die entsprechenden Unterstützungen zu erhalten. Weil zu viel Freiheit dann auch überfordern kann. Du bist frei, aber auch frei von allem was dich hält und was dir Halt gibt“. Hier müsse die Sozialpolitik bessere Übergänge schaffen, damit jugendliche Heranwachsende die ihnen entsprechende Betreuung auch über die Volljährigkeit hinaus erhalten. „Wenn man auf dem Papier ausgereift ist, aber es eigentlich noch nicht ist. Das ist problematisch“, meint Müller-Nickel und macht sich für eine antragsfreie Verlängerung der Jugendhilfe stark, „wir haben ein sehr, sehr gutes Jugendhilfesystem. Eines der besten der Welt, würde man es richtig auslegen“.

Sarah Beierle vom deutschen Jugendinstitut plädiert für die Gründung zentraler Anlaufstellen für betroffene Jugendliche. Beispielsweise Jugendberufsagenturen, in denen Jugendamt, Jobcenter und Agentur für Arbeit zusammenarbeiten, um so die Jugendlichen niedrigschwellig zu erreichen und zu beraten.

Es mangelt an sozialem Wohnraum

Lena hatte Glück und dank der engagierten Sozialarbeiterin hat sie damals eine Wohnung für sich und ihre Hunde gefunden. Fehlender Wohnraum und zu geringer Sozialwohnungsbau werden von einem Großteil der befragten Stellen einhellig als aktuell größtes Problem diagnostiziert. Für einen Wandel macht sich auch die wissenschaftliche Koordinatorin Cornelia Springer stark, die an der Uni Hamburg die Ringvorlesung „Hamburg für alle – aber wie?“ leitet. „Behausung sehe ich als das Thema. Sozialen Wohnungsbau fördern und bezahlbare Mieten einführen“.

Doch wie ist es darum bestellt? Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft baut keine Großstadt in Deutschland so viele Wohnungen wie Hamburg. Auf 10.000 Einwohner kamen 58 neue Wohnungen im Jahr 2018, der bundesweite Schnitt liegt bei 35 Neubauten. Dennoch ist nicht einmal jede vierte fertiggestellte Wohnung eine Sozialwohnung. Laut dem Mieterverein gab es Anfang 2019 ungefähr 75.700 geförderte Wohnungen in Hamburg, 2007 waren es noch 118.000.

„Housing-First“ – bedingungsloses Wohnen

Ein sinnvoller sozialpolitischer Ansatz zur Verbesserung der Lage der Straßenjugendlichen wäre das ‚Housing-First‘-Prinzip, welches schon in einigen Ländern praktiziert wird. Ziel dabei ist, Betroffenen bedingungslos eine Wohnung zu vermitteln, auf dieser stabilen Basis können dann die individuellen Probleme angegangen werden. Kein betreutes Wohnen, sondern eine eigene Wohnung mit eigenem Schlüssel. Dass der Ansatz funktioniert, zeigt sich in Finnland und Teilen der USA. Die US- amerikanische Stadt Salt Lake City in Utah hat die Langzeitobdachlosigkeit um 78 Prozent reduzieren können. Finnland verfolgt das Projekt seit 2008 und ist heute das einzige EU-Land, in dem die Obdachlosigkeit sinkt. Österreich, Dänemark und die Niederlande erproben den Ansatz. Auch in Berlin und Essen gibt es national erste erfolgreiche Umsetzungen.

In Hamburg wird über Pilotprojekte diskutiert. Dank des neuen Ansatzes kann Betroffenen ursächlich und langfristig, nicht nur symptomatisch und vorübergehend, geholfen werden. Die Jugendlichen hätten einen festen Lebensmittelpunkt, an dem sie sich strukturieren können, um beispielsweise wieder in die Schule zu gehen oder eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Dies ist ungemein schwerer, wenn der Alltag durch eine unsichere Wohnsituation bestimmt wird, verdeutlicht Sozialarbeiter Burkhard Czarnitzki.

„Momo“ – Stimme der Straßenjugendlichen

Auch „Momo“ macht sich in Hamburg für den „Housing-First-Ansatz“ stark. „Momo“ ist eine 2013 entstandene Organisation von und für Straßenjugendliche und setzt sich für deren Rechte ein. Benannt haben sie sich nach der Protagonistin aus dem Buch von Michael Ende. Die Organisation besteht aus Betroffenen im ganzen Bundesgebiet, die seit sechs Jahren regelmäßig Bundeskonferenzen durchführen, um auf die Probleme von jungen Wohnungs- und Obdachlosen aufmerksam zu machen. Zudem haben sie drei feste Büros in Deutschland gegründet. Das Ziel der „Momo“-Aktiven ist es, sich als Betroffene zu organisieren und gesammelt Probleme offenzulegen. „Und wenn es richtig gut läuft, lebt kein junger Mensch mehr auf der Straße oder kommt in eine solche Lebenssituation“. Das ist der Anspruch von Verena Lüer, die seit der Gründung 2016 das  Büro in Hamburg verantwortet. Finanziert wird das Hamburger Büro von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). Die Behörde sei dem Projekt wohlgesonnen und die Zusammenarbeit laufe ziemlich gut, so die Einschätzung Lüers.

„Wenn das Thema verbindet, dann sind plötzlich alle gleich. Ich glaube das ist wirklich die Stärke dieser Gruppe“, erklärt Lüer den Erfolg von „Momo“. Bei den ersten Konferenzen dachte sie sich: „Wo bin ich hier eigentlich gelandet? Wieso arbeitet ihr plötzlich, obwohl andere Sachen sonst gar nicht klappen? Wieso schafft ihr das jetzt und hier zusammenzusitzen?“. Ihre Antwort darauf ist, dass die Jugendlichen selbstbestimmt agieren können, Experten in eigener Sache und nicht immer auf die Hilfe anderer angewiesen seien. Zudem soll die Struktur „Momo“ weitestgehend hierarchiefrei bleiben.

Auch Lena macht seit 2018 einen Bundesfreiwilligendienst im „Momo“-Büro in Hamburg und setzt sich für Notschlafstellen von Jugendlichen mit Tieren ein „Dort fühlt man sich endlich mal gehört. Es gibt mir auch viel Kraft, dass ich mir im Nachhinein noch eine Stimme geben kann“. Für Lena ist „Momo“ die Chance, wieder in ein ganz normales Leben zu finden.